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Kleinunternehmer Schweiz: Rechnung ohne MwSt bis 100'000

Wer in der Schweiz unter CHF 100'000 Umsatz bleibt, ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. So fakturierst du als Kleinunternehmer korrekt ohne MwSt.

Schraubr Team
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«Kleinunternehmer» ist ein Begriff, den viele aus Deutschland mitbringen — in der Schweiz gibt es ihn so nicht. Was es gibt, ist die Befreiung von der MWST-Pflicht, solange dein Umsatz unter der Schwelle bleibt. Praktisch läuft es aufs Gleiche hinaus: Du darfst ohne Mehrwertsteuer fakturieren. Hier steht, wer darunterfällt, was «nicht mehrwertsteuerpflichtig» auf der Rechnung bedeutet und wo der Unterschied zur deutschen Kleinunternehmerregelung liegt.

Es gibt keine Schweizer «Kleinunternehmerregelung»

Deutschland kennt mit § 19 UStG einen eigenen Status für Kleinunternehmer. Die Schweiz nicht. Hier zählt nur eine Zahl: der steuerbare Jahresumsatz. Wer mit steuerbaren Leistungen unter CHF 100’000 pro Jahr bleibt, ist von der MWST-Pflicht befreit (MWSTG Art. 10 Abs. 2 lit. a). Kein Antrag, keine Registrierung, kein Sonderstatus — die Befreiung gilt automatisch.

Das betrifft viele freie Garagen im Nebenerwerb, Einzelfirmen und Betriebe, die gerade erst starten. Wichtig: Gemeinnützige Vereine und Sportvereine haben eine höhere Grenze (CHF 250’000), das ist hier aber nicht das Thema.

Was «nicht mehrwertsteuerpflichtig» auf der Rechnung heisst

Befreit heisst zweierlei:

  • Du verrechnest keine MWST und weist auch keine aus.
  • Du kannst im Gegenzug keine Vorsteuer auf deinen Einkäufen abziehen.

Für einen kleinen Betrieb mit wenig Materialeinkauf ist das oft die einfachere Variante — du sparst dir die Abrechnung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung komplett. Die Details, was trotzdem zwingend auf jede Rechnung gehört, stehen in der Anleitung Rechnung ohne MwSt Schweiz.

Der teure Fehler: MWST trotzdem ausweisen

Wer nicht pflichtig ist und trotzdem eine MWST-Zeile oder «inkl. 8.1% MWST» auf die Rechnung schreibt, schuldet die ausgewiesene Steuer der ESTV — auch ohne Pflicht. Ebenso heikel ist eine UID (CHE-…) auf der Rechnung: Sie signalisiert MWST-Pflicht und hat dort ohne Registrierung nichts verloren.

Setz stattdessen einen kurzen, ehrlichen Vermerk: «Nicht mehrwertsteuerpflichtig (Art. 10 Abs. 2 MWSTG)». Das spart Geschäftskunden beim Verbuchen die Rückfrage.

Freiwillig anmelden — wann das Sinn ergibt

Du darfst dich auch freiwillig der MWST unterstellen, obwohl du unter der Grenze bist. Das lohnt sich vor allem, wenn du hohe Investitionen mit Vorsteuer hast (Hebebühne, Werkstatteinrichtung) oder fast nur an MWST-pflichtige Geschäftskunden fakturierst, die den Abzug ohnehin machen. Für die meisten kleinen Garagen im Privatkundengeschäft ist die Befreiung aber der bequemere Weg.

Wenn du über CHF 100’000 kommst

Sobald dein steuerbarer Umsatz in zwölf Monaten die Grenze überschreitet, wirst du MWST-pflichtig und musst dich bei der ESTV anmelden — in der Regel auf Beginn des Folgejahres. Ab dann weist du MWST aus (Stand 2026: 8.1% Normalsatz), darfst Vorsteuer abziehen und brauchst eine UID mit MWST-Zusatz. Gute Werkstatt-Software lässt dich pro Rechnung entscheiden, ob MWST erscheint — so legst du beim Wechsel nur einen Schalter um.

Fazit

In der Schweiz gibt es keinen Kleinunternehmer-Status, sondern die Umsatzgrenze von CHF 100’000. Darunter fakturierst du legal ohne MWST — ohne Steuerzeile, ohne UID, mit klarem Hinweis. Die genaue Pflichtangaben-Liste und die QR-Logik findest du in der Anleitung Rechnung ohne MwSt Schweiz; eine fertige Struktur zum Abschauen liefert die Rechnung ohne MwSt Vorlage.

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Kein Steuer- oder Rechtsberatungsersatz. Im Zweifel die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) oder deine Treuhandstelle fragen.