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Rechnung ohne MWST Schweiz: wann und wie

Rechnung ohne MWST in der Schweiz schreiben: wer ohne Mehrwertsteuer fakturieren darf, was zwingend drauf muss und wie die QR-Rechnung dann aussieht.

Schraubr Team
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Nicht jede Rechnung in der Schweiz braucht eine Mehrwertsteuer-Zeile. Wer unter dem Schwellenwert bleibt, fakturiert ganz legal ohne MWST — muss aber wissen, was trotzdem auf die Rechnung gehört und was auf keinen Fall drauf darf. Hier kommt die Praxis für freie Garagen und Werkstätten, die noch nicht MWST-pflichtig sind.

Wer darf ohne MWST fakturieren?

Die Regel steht im Mehrwertsteuergesetz (MWSTG Art. 10 Abs. 2 lit. a): Wer mit steuerbaren Leistungen weniger als CHF 100’000 Jahresumsatz macht, ist von der MWST-Pflicht befreit. Das gilt für viele freie Garagen, Einzelfirmen und Betriebe im Nebenerwerb. Anders als in Deutschland gibt es dafür keinen eigenen Status — Details dazu im Leitfaden Kleinunternehmer in der Schweiz.

Befreit heisst: Du darfst keine MWST verrechnen und keine MWST auf der Rechnung ausweisen. Im Gegenzug kannst du auch keine Vorsteuer auf deinen Einkäufen abziehen. Für einen kleinen Betrieb mit wenig Materialeinkauf ist das oft die einfachere Variante.

Wichtig: Der Schwellenwert ist der Umsatz, nicht der Gewinn. Sobald du in zwölf Monaten über CHF 100’000 steuerbaren Umsatz kommst, wirst du MWST-pflichtig — dazu unten mehr.

Was auf eine Rechnung ohne MWST gehört

Die MWST-Punkte fallen weg, der Rest bleibt. Eine korrekte Schweizer Rechnung enthält auch ohne MWST:

  • Name und Adresse des Rechnungsstellers (dein Name oder Garagenname).
  • Name und Adresse des Empfängers.
  • Datum der Rechnung.
  • Beschreibung der Leistung — was wurde gemacht, welche Teile, welche Arbeitsstunden.
  • Betrag in CHF, auf 5 Rappen gerundet.
  • Zahlungsinformationen — IBAN, idealerweise als QR-Rechnung.

Eine UID (Unternehmens-Identifikationsnummer, CHE-…) brauchst du nur, wenn du im Handelsregister eingetragen und MWST-pflichtig bist. Freie Garagen und Einzelfirmen unter dem Schwellenwert dürfen sie weglassen.

Was NICHT drauf darf

Hier passieren die teuren Fehler:

  • Keine MWST-Zeile. Wer nicht MWST-pflichtig ist, darf weder einen MWST-Satz noch einen MWST-Betrag ausweisen. Tust du es trotzdem, schuldest du die ausgewiesene Steuer der Eidgenössischen Steuerverwaltung — auch wenn du gar nicht pflichtig bist.
  • Keine erfundene UID. Eine UID auf der Rechnung signalisiert MWST-Pflicht. Ohne Eintrag hat sie dort nichts verloren.
  • Kein “inkl. 8.1% MWST”. Auch dieser Zusatz gilt als MWST-Ausweis.

Der Hinweis “nicht mehrwertsteuerpflichtig”

Pflicht ist er nicht, aber er spart Rückfragen: Schreib auf die Rechnung eine kurze Zeile wie “Nicht mehrwertsteuerpflichtig (Art. 10 Abs. 2 MWSTG)”. Geschäftskunden, die deine Rechnung verbuchen, sehen sofort, warum keine MWST ausgewiesen ist — und müssen nicht nachfragen. Geht die Rechnung an eine Privatperson statt an eine Firma, hilft zusätzlich der Leitfaden Rechnung an Privatperson schreiben.

QR-Rechnung ohne MWST: so sieht sie aus

Die QR-Rechnung ist seit Oktober 2022 der Schweizer Standard, mit oder ohne MWST. Ohne MWST ist sie sogar einfacher:

  • Der Brutto-Betrag ist gleich dem Netto-Betrag — keine MWST-Aufschlüsselung nötig.
  • Der Betrag wird auf 5 Rappen gerundet und genau so in den QR-Code geschrieben.
  • Als IBAN reicht dein normales Konto, wenn du keine QR-Referenz nutzt. Mit QR-Referenz brauchst du eine QR-IBAN.

Die Detail-Logik zur QR-IBAN, Referenz und Rundung haben wir in der Anleitung QR-Rechnung erstellen für Garagen zusammengefasst.

Wann die MWST-Pflicht kommt

Sobald dein steuerbarer Umsatz die Grenze von CHF 100’000 in zwölf Monaten überschreitet, musst du dich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden — in der Regel auf Beginn des Folgejahres. Ab dann:

  • Weist du MWST auf jeder Rechnung aus (Stand 2026: 8.1% Normalsatz, 2.6% reduziert).
  • Kannst du Vorsteuer abziehen.
  • Brauchst du eine UID mit MWST-Zusatz (CHE-…-… MWST).

Gute Werkstatt-Software lässt dich pro Rechnung entscheiden, ob MWST ausgewiesen wird — so musst du beim Wechsel nichts umbauen, sondern nur den Schalter umlegen.

Fazit

Eine Rechnung ohne MWST ist in der Schweiz völlig legal, solange du unter CHF 100’000 Umsatz bleibst. Die Kunst liegt im Weglassen: keine MWST-Zeile, keine UID, dafür ein klarer Hinweis und eine saubere QR-Rechnung. Alles andere bleibt wie bei jeder Schweizer Rechnung. Eine fertige Struktur mit ausgefülltem Muster liefert die Rechnung ohne MwSt Vorlage.

Schraubr erstellt QR-Rechnungen standardmässig ohne MWST und blendet die Steuer erst ein, wenn du sie brauchst — kostenlos für freie Garagen mit bis zu 10 Fahrzeugen. Konto erstellen → oder mehr zur Rechnungsvorlage für Privatpersonen.