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Rechnung an Privatperson schreiben (Schweiz)

Rechnung an eine Privatperson in der Schweiz: welche Angaben Pflicht sind, ob eine UID nötig ist und wie die QR-Rechnung ohne MwSt aussieht.

Schraubr Team
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Eine Rechnung an eine Privatperson zu schreiben ist in der Schweiz unkomplizierter als viele denken: Es gibt keine Pflicht zur MWST, keine UID und kein vorgeschriebenes Formular. Trotzdem entscheiden ein paar Angaben darüber, ob die Rechnung sauber bezahlt wird oder Rückfragen auslöst. Hier kommt die Praxis für freie Garagen und alle, die im Nebenerwerb an Privatkunden fakturieren.

Privatperson oder Geschäftskunde — was ändert sich?

Für die Pflichtangaben fast nichts. Der grosse Unterschied liegt beim Empfänger: Eine Privatperson verbucht deine Rechnung nicht und zieht keine Vorsteuer ab. Das heisst, sie braucht keine MWST-Aufschlüsselung und keine UID von dir — sie will wissen, was sie wofür bezahlt und wie sie bezahlt.

Genau deshalb passt das Format «ohne MWST» für Privatkunden besonders gut, solange du unter der Umsatzgrenze bist. Die rechtliche Grundlage dazu steht in der Anleitung Rechnung ohne MwSt Schweiz.

Diese Angaben gehören auf die Privatrechnung

Auch ohne MWST bleibt der Pflichtteil gleich:

  • Dein Name oder Garagenname und deine Adresse (Rechnungssteller).
  • Name und Adresse der Privatperson, die bezahlen soll.
  • Datum der Rechnung.
  • Was wurde gemacht — Leistung, Teile, Arbeitsstunden im Klartext.
  • Betrag in CHF, auf 5 Rappen gerundet.
  • Zahlungsangaben — IBAN, idealerweise als QR-Rechnung.

Eine UID (CHE-…) brauchst du nur, wenn du im Handelsregister eingetragen und MWST-pflichtig bist. Als nicht registrierte Privatperson oder Einzelfirma lässt du sie weg.

QR-Rechnung an eine Privatperson

Die QR-Rechnung funktioniert für Privatkunden genauso wie für Firmen — und ist für die Privatperson sogar bequem: Sie scannt den Code in der Banking-App oder zahlt per TWINT, ohne IBAN und Betrag abzutippen. Ohne MWST ist der Brutto- gleich dem Netto-Betrag, also keine Steueraufschlüsselung nötig. Brauchst du keine QR-Referenz, reicht deine normale IBAN.

Zahlungsfrist und Mahnung

Bei Privatkunden lohnt sich eine klare Zahlungsfrist (z.B. «zahlbar innert 30 Tagen»). Zahlt jemand nicht, gerät er nach Schweizer Recht nicht automatisch in Verzug — du setzt ihn mit einer Mahnung in Verzug, am besten mit neuer Frist. Erst danach laufen allfällige Verzugszinsen. Eine freundliche erste Zahlungserinnerung erledigt die meisten Fälle bereits.

Datenschutz nicht vergessen

Du verarbeitest mit Name und Adresse Personendaten einer Privatperson. Das ist für die Rechnungsstellung zulässig, aber bewahre die Daten sicher auf und nutze sie nicht für anderes (z.B. Werbung) ohne Einwilligung. Eine Software, die Rechnungen DSG-konform und ohne Drittanbieter-Tracking ablegt, nimmt dir das ab.

Fazit

Eine Rechnung an eine Privatperson in der Schweiz braucht keine MWST und keine UID — dafür klare Leistungsangaben, eine saubere QR-Rechnung und eine faire Zahlungsfrist. Die vollständige Pflichtliste steht in Rechnung ohne MwSt Schweiz, eine fertige Struktur zum Übernehmen in der Rechnung ohne MwSt Vorlage.

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Kein Rechtsberatungsersatz. Bei Verzug, Betreibung oder Datenschutzfragen im Zweifel Fachstelle oder Treuhand beiziehen.