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Privatanteil Geschäftsauto Schweiz: 0.9 % oder Fahrtenbuch

Privatanteil am Geschäftsfahrzeug 2026: 0.9 % des Kaufpreises pro Monat oder effektiv per Fahrtenbuch zu CHF 0.75/km. Mit Beispiel, Leasing und MWST.

schraub.ch Team
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Wer ein Geschäftsfahrzeug auch privat fährt, versteuert einen Privatanteil. In der Schweiz geht das auf zwei Wegen: pauschal mit 0.9 % des Kaufpreises pro Monat, mindestens CHF 150, oder effektiv mit einem Fahrtenbuch, in dem jeder private Kilometer zu CHF 0.75 (Ansatz 2026) gerechnet wird. Die Pauschale deckt seit 2022 auch den Arbeitsweg. Hier stehen beide Methoden mit Beispiel, die Regeln für Leasing und Mietfahrzeuge, die MWST-Seite und was für Garagen mit Vorführwagen gilt. Die kostenlose Fahrtenbuch-Vorlage von schraub.ch liefert den Nachweis für die effektive Methode.

Was ist der Privatanteil am Geschäftsfahrzeug?

Stellt der Arbeitgeber ein Fahrzeug gratis zur Verfügung und darfst du es privat nutzen, ist das ein geldwerter Vorteil. Er gehört als Lohnbestandteil auf den Lohnausweis und wird versteuert. Bei Selbständigen ist es umgekehrt: Das Fahrzeug steht in der Buchhaltung des Geschäfts, und der private Teil der Kosten darf den Gewinn nicht mindern. Er wird als Privatanteil aufgerechnet.

Die Regeln für Angestellte stehen in der Berufskostenverordnung (Art. 5a) und in der Wegleitung zum Lohnausweis der ESTV, gültig ab 1. Januar 2026. Für die MWST gilt die MWST-Info 08 «Privatanteile», für das Autogewerbe zusätzlich die MWST-Branchen-Info 05.

Die Pauschale: 0.9 % pro Monat

Die Wegleitung zum Lohnausweis (Rz 21) rechnet so: «0,9 % des Kaufpreises inkl. sämtlichen Sonderausstattungen (exkl. Mehrwertsteuer), mindestens aber CHF 150 pro Monat, wenn der Kaufpreis weniger als CHF 16’667 beträgt.»

Das heisst konkret:

  • Basis ist der Kaufpreis, inklusive Sonderausstattung, ohne MWST, nicht der heutige Wert. Auch ein zehnjähriges Auto wird auf dem ursprünglichen Kaufpreis gerechnet.
  • Mindestens CHF 150 pro Monat. Das betrifft Fahrzeuge unter CHF 16’667.
  • Pro Jahr sind das 10.8 % des Kaufpreises.
  • Der Arbeitsweg ist enthalten. Seit 2022 deckt die Pauschale die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort mit ab (Art. 5a Abs. 1 Berufskostenverordnung). Bis Ende 2021 waren es 0.8 % plus eine separate Aufrechnung des Arbeitswegs.

Das offizielle Beispiel der ESTV: Kaufpreis CHF 43’000, Privatanteil 12 × CHF 387 = CHF 4’644 pro Jahr.

Die Pauschale ist bequem: Du brauchst kein Fahrtenbuch, und der Betrag steht für das ganze Jahr fest. Dafür zahlst du sie auch dann voll, wenn du das Auto privat kaum nutzt.

Leasing, Miete und Auto-Abo: welcher Preis gilt?

  • Leasingfahrzeug: Anstelle des Kaufpreises tritt der im Leasingvertrag festgehaltene Barkaufpreis ohne MWST, allenfalls der dort angegebene Objektpreis. Diese Basis bleibt auch, wenn du das Auto nach Ablauf des Vertrags übernimmst.
  • Mietfahrzeug: Massgebend ist der Marktwert des Fahrzeugs zu Beginn des Mietverhältnisses. Bei wechselnden Fahrzeugen gilt der durchschnittliche Wert der Fahrzeugkategorie. Ohne Nachweis des Marktwerts rechnet die MWST-Praxis mit dem Neuwagenpreis.
  • Auto-Abo: Eine eigene Regel für Auto-Abos gibt es nicht. Naheliegend ist, das Abo wie ein Mietfahrzeug zu behandeln, also mit dem Marktwert des Fahrzeugs zu rechnen und nicht mit der Abo-Gebühr. Mehr dazu im Beitrag Auto-Abo steuerlich absetzen.

Die effektive Methode: Fahrtenbuch zu CHF 0.75 pro Kilometer

Statt pauschal kannst du die private Nutzung effektiv erfassen. Voraussetzung ist laut Wegleitung (Rz 23), «dass ein Bordbuch geführt wird». Gerechnet wird so: private Kilometer inklusive Arbeitsweg mal Kilometeransatz. Der Ansatz beträgt seit 1. Januar 2026 CHF 0.75 pro Kilometer (Anhang Berufskostenverordnung). Viele ältere Quellen nennen noch CHF 0.70.

Das Beispiel der ESTV: 8’500 Privatkilometer × CHF 0.75 = CHF 6’375.

Welche Felder das Fahrtenbuch (offiziell «Bordbuch») haben muss, legt die ESTV nicht im Detail fest. In der Praxis üblich und von Steuerverwaltungen erwartet sind pro Fahrt Datum, km-Stand bei Start und Ende, Ziel und Zweck, laufend geführt. Nachträglich rekonstruierte Einträge überzeugen die Steuerverwaltung im Zweifel nicht. Eine kostenlose Vorlage als PDF und Excel gibt es im Beitrag Fahrtenbuch Schweiz.

Rechenbeispiel: wann gewinnt das Fahrtenbuch?

Nehmen wir einen Kombi als Geschäftsauto, Kaufpreis CHF 60’000 ohne MWST, der auch für den Arbeitsweg und privat genutzt wird.

Pauschale Fahrtenbuch, 5’000 km privat Fahrtenbuch, 12’000 km privat
Rechnung 0.9 % × 60’000 × 12 5’000 × CHF 0.75 12’000 × CHF 0.75
Privatanteil pro Jahr CHF 6’480 CHF 3’750 CHF 9’000
Aufwand Keiner Jede Fahrt erfassen Jede Fahrt erfassen

Die Gewinnschwelle liegt bei 6’480 ÷ 0.75 = 8’640 privaten Kilometern pro Jahr. Wer weniger privat fährt, inklusive Arbeitsweg, spart mit dem Fahrtenbuch. Wer mehr fährt, bleibt bei der Pauschale. Bei teuren Fahrzeugen mit wenig Privatnutzung ist der Unterschied am grössten.

Rechne die Schwelle mit deinem Kaufpreis nach: Kaufpreis × 0.108 ÷ 0.75 ergibt die privaten Kilometer, ab denen sich das Fahrtenbuch nicht mehr lohnt.

Wann fällt gar kein Privatanteil an?

Laut Wegleitung entfällt die Aufrechnung, wenn die private Nutzung stark eingeschränkt ist, zum Beispiel durch fest installierte Vorrichtungen für den Transport von Werkzeugen. Ein Servicewagen mit fest eingebauten Regalen und Werkzeug, der abends auf dem Betrieb bleibt, ist ein typischer Fall. Darf ein Fahrzeug privat gar nicht genutzt werden, gibt es ebenfalls nichts zu versteuern. Halte das in einem Fahrzeugreglement schriftlich fest.

Die MWST-Seite des Privatanteils

Ist dein Betrieb MWST-pflichtig, ist der Privatanteil auch eine MWST-pflichtige Leistung. Die ESTV vereinfacht das so (MWST-Info 08, Ziff. 3.4.3.2):

  • Gleicher Ansatz: 0.9 % des Kaufpreises ohne MWST pro Monat, mindestens CHF 150.
  • Inklusive MWST: «Der so errechnete Ansatz versteht sich inklusive MWST.» Die Steuer darin rechnest du mit 8.1/108.1 heraus.
  • Normalsatz: Abgerechnet wird zu 8.1 %.
  • Nur bei überwiegend geschäftlicher Nutzung: Die Pauschale ist nur zulässig, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % geschäftlich genutzt wird, und nur für Personenwagen bis 3’500 kg.

Im Beispiel oben: CHF 6’480 × 8.1 ÷ 108.1 = CHF 485.55 MWST pro Jahr. Wer nach der Saldosteuersatzmethode abrechnet, findet die Regeln in der MWST-Info zu den Saldo- und Pauschalsteuersätzen.

Was gilt für Garagen mit Vorführ- und Occasionswagen?

Im Autogewerbe fährt der Inhaber oft nicht immer dasselbe Auto, sondern wechselnde Fahrzeuge aus dem Verkaufsbestand. Für die MWST regelt die Branchen-Info 05 «Motorfahrzeuggewerbe» das so: Der Händler mit offizieller Markenvertretung rechnet 0.9 % pro Monat auf dem durchschnittlichen Bezugspreis aller im Geschäftsjahr zum Verkauf bestimmten Neuwagen, mindestens CHF 150 pro Monat und Fahrzeug. Händler ohne Markenvertretung rechnen mit dem Durchschnitt der Neu- und Gebrauchtwagen.

Für eine freie Garage heisst das: Den Durchschnitt aus der Fahrzeugbuchhaltung ermitteln, statt für jedes Auto einzeln zu rechnen. Wer seinen Fahrzeugbestand mit Einkaufspreisen sauber führt, hat die Zahl am Jahresende sofort. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt der Beitrag Fahrzeughandel: Ankauf und Verkauf.

Was gilt für Selbständige?

Die Berufskostenverordnung gilt für Angestellte. Für Selbständige wenden die Steuerverwaltungen in der Praxis dieselben Ansätze an. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern etwa schreibt: Die private Nutzung ist «entweder pauschal mit 0,9 % pro Monat (min. 150 Franken) oder effektiv mittels Fahrtenbuch» zu erfassen. Bist du MWST-pflichtig, gilt für die MWST die MWST-Info 08 wie oben. Klär Sonderfälle mit deiner kantonalen Steuerverwaltung oder deiner Treuhand.

Fazit

Der Privatanteil am Geschäftsfahrzeug beträgt pauschal 0.9 % des Kaufpreises pro Monat, mindestens CHF 150, Arbeitsweg inklusive. Wer privat wenig fährt, rechnet mit einem lückenlosen Fahrtenbuch zu CHF 0.75 pro Kilometer günstiger. Die Schwelle liegt beim Kaufpreis × 0.108 ÷ 0.75 privaten Kilometern pro Jahr. MWST-pflichtige Betriebe rechnen den Privatanteil inklusive 8.1 % MWST ab.

Für den Nachweis gibt es die kostenlose Fahrtenbuch-Vorlage als PDF und Excel. Garagen führen ihre Fahrzeuge samt km-Stand und Historie mit schraub.ch, kostenlos für bis zu 10 Fahrzeuge. Konto erstellen →

Kein Ersatz für Steuerberatung. Massgebend sind die Wegleitung zum Lohnausweis, die MWST-Info 08 und die Praxis deiner kantonalen Steuerverwaltung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Privatanteil fürs Geschäftsauto?

0.9 % des Kaufpreises pro Monat, mindestens CHF 150. Massgebend ist der Kaufpreis inklusive Sonderausstattung, ohne MWST. Bei einem Auto für CHF 43'000 sind das CHF 387 im Monat oder CHF 4'644 im Jahr.

Ist der Arbeitsweg im Privatanteil enthalten?

Ja, seit 2022. Die Pauschale von 0.9 % deckt die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort und die übrige private Nutzung ab. Im Gegenzug entfällt der Fahrkostenabzug für den Arbeitsweg, und im Lohnausweis wird das Feld F angekreuzt.

Wie berechne ich den Privatanteil bei einem Leasingauto?

Anstelle des Kaufpreises gilt der im Leasingvertrag festgehaltene Barkaufpreis ohne MWST, allenfalls der dort genannte Objektpreis. Davon werden 0.9 % pro Monat als Privatanteil gerechnet.

Wann lohnt sich das Fahrtenbuch statt der Pauschale?

Wenn deine privaten Kilometer inklusive Arbeitsweg unter der Pauschale liegen. Teile die Pauschale pro Jahr durch CHF 0.75: Bei einem Auto für CHF 60'000 sind das 8'640 km. Fährst du privat weniger, ist das Fahrtenbuch günstiger.

Muss ich auf den Privatanteil MWST abrechnen?

Ja, wenn dein Betrieb MWST-pflichtig ist. Die Pauschale von 0.9 % gilt als Betrag inklusive MWST, die Steuer darin beträgt 8.1/108.1. Pauschal rechnen darfst du nur, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % geschäftlich genutzt wird.